Flugverkehrsstreit: Bundesregierung gesteht Versäumnis beim Freihandelsabkommen TTIP ein

von Satira Papers

Berlin, 15. September 2026

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Flugzeug auf dem Flughafen von Abu Dhabi (Foto: Stephan K. 2015)

Die Bundesregierung befasste sich gestern in ihrer Kabinettsitzung mit dem aktuellen Flugverkehrsstreit. Sollte die Klage des US-Flying-Konzerns gegen Deutschland und Frankreich vor dem Investitions-Schiedsgericht Erfolg haben, kommt eine Milliarden-Schadensersatzsumme auf den deutschen Staat zu.

Nach Verabschiedung strengerer Klimaschutzgesetze durch den Bundestag vor 2 Jahren begann der deutsch-französische Flugzeugbauer Airtrain klimafreundlichere und CO2-ärmere Flugzeuge zu bauen, die gegenwärtig auf dem Europamarkt auf eine enorme Nachfrage stoßen. Die US-Flying, deren Auftragslage zur Zeit angespannt ist, begründet ihre Schadensersatzklage mit Wettbewerbsverzerrungen und fordert milliardenschwere Neuinvestitionen von Deutschland und Frankreich zurück.

Umweltministerin Grünwald erklärte, dies wäre nicht zulässig, hätte man bei den damaligen TTIP-Verhandlungen auf eine Klima-Klausel bei den Investitionsschutzverträgen bestanden. „Hätten wir damals auf die Umweltverbände gehört, hätten wir eine beidseitig umweltverträgliche Handelspolitik etablieren können, die zum Nutzen aller wäre“, fügte er bedauernd hinzu.

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Bundesverfassungsgericht kaltgestellt: Internationales Schiedsgericht stoppt Mindestlohngesetz

von Mala Horizonte

Karlsruhe, 9. Sept. 2026

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Aufruf zur Demo (Link: Internet-Archiv): Mobilisieren* und Hingehen (Foto: Bernhard Schülke, Frankfurt am Main, 2016)

Im Verfahren 1 BvR 123/45 wenden sich 14 auch in Deutschland tätige Transport- und Logistikunternehmen aus Österreich, Polen und Ungarn gegen § 20 Mindestlohngesetz (MiLoG). Nach § 20 MiLoG sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Sitz im In- und Ausland verpflichtet, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des deutschen Mindestlohns zu bezahlen. Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz nicht zur Entscheidung angenommen, da sie sich als unzulässig erwiesen haben.

Die Unternehmen fochten die Entscheidung vor dem im Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) vorgesehenen Internationalen Schiedsgericht an. Dieses hatte verkündet, dass der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts die Rechte der ausländischen Unternehmen auf Schutz ihrer Investitionen beeinträchtige und sprach ihnen eine von der Bundesrepublik Deutschland zu zahlende Entschädigung von 100 Mio EURO zu.

Die Berufung dagegen wurde jetzt verworfen, die Entschädigung ist zu zahlen. Regierung und die sie tragenden Bundestagsfraktionen sind entsetzt, dass durch TTIP Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts angegangen werden können.

Damit habe man bei Vertragsabschluss nicht rechnen können, die Hinweise auf diese Gefahr wären damals für überzogen gehalten worden. Man denke darüber nach, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.

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