Grafik schlägt Wahlomaten [Wohnungspolitik]

Was soll ich wählen? Ach, dann gucke ich mal schnell im Internet nach…

…und wir kennen sie alle, die Wahlomaten. Viele probieren sie aus, manche glauben, dass sie ihnen helfen, das Wahlkreuzchen richtig zu setzen. Die Frage, die sich hier jeder stellen sollte, ist: Kann ich mich auf die Wahlomaten wirklich verlassen? Kann ich ihnen vertrauen? Können sie meine Interessenlage bei vorgekauten Antworten wirklich erfassen? Gibt die Gestaltung von Wahlomaten gar Möglichkeiten des Mißbrauchs?

Um solche Fragen hinlänglich zu beantworten um die eigene Medienkompetenz zu verbessern, habe ich hier eine Grafik für Euch, sie ist ganz klar von den Linken, also so richtig parteiisch. Wenn ich Großgrundbesitzer wäre, würde ich schreiben, dass ist unverschämt, was soll ich mit so einem Unsinn (Großgrundbesitzer nutzen keine Wahlomaten und wissen um die eigenen parlamentarischen Interessensvertreter und Lobbyisten)? Doch für einen Durchschnittsmieter, der in Deutschland wohnt, ist die Grafik aus meiner Sicht eine sehr gute Entscheidungshilfe bei der Bundestagswahl 2017:

Siehe: Webseite von  Caren Ley
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CETA erlaubt kanadischem Mischkonzern Klage wegen Gewinneinbussen!

von Atlanta von Komm

Frankfurt am Main, 12. September 2026

Klage gegen Mietpreisbremse in Frankfurt am Main

Mangel an bezahlbaren Wohnungen in Frankfurt am Main führt zur Formierung von Protesten.
Reales Transparent »Die Stadt von unten erkämpfen – Freiräume und Wohnraum für Alle« auf der Veranstaltung »Stadt erkämpfen und Wohnraum für alle« am 13. Februar 2016 (Frankfurt/M.): Der Mangel an bezahlbaren Wohnungen in Frankfurt führt zur Formierung unterschiedlicher Protestformen… Foto: Bernhard Schülke.

Gegen die Stadt Frankfurt ist in der vergangenen Woche eine Klage der kanadischen Investorengruppe Derrick vor dem Internationalen Investitions-Gerichtshof eingegangen. Derrick ist Großinvestor auch der deutschen Lannington-Wohnbau AG.

Die Stadt Frankfurt setzt seit einiger Zeit in Gebieten „mit angespanntem Wohnungsmarkt“, so z.B. im Frankfurter Nordend, sowohl die Mietpreisbremse als auch Mieterschutzsatzungen konsequent durch. Dies aber bedrohe, so die Investorengruppe ihre „legitimen Erwartungen“, da die zukünftigen Gewinne aus den betroffenen Beständen erheblich gemindert würden. Die marktgerechte Anhebung der Mieten bei Neuvermietung sei Teil des Geschäftsmodells und damit Voraussetzung für die Übernahme und Modernisierung der Bestände gerade im Nordend gewesen. Frankfurt habe deshalb mit seinen willkürlichen Eingriffen in den Markt klar gegen die durch CETA garantierten Prinzipien des Investitionsschutzes verstoßen.

Zu der Klageerhebung, deren Erfolg tausende Frankfurter Mieter betreffen würde, gibt es vom Römer  [Frankfurter Stadtregierung, Magistrat der Stadt Frankfurt] noch keine Stellungnahme.

 

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