Rechtsvereinfachungen im SGB II im Bundestag und Newsletter von Inge Hannemann

Im Haupt-Jobcenter in Frankfurt am Main (2. Ok. 2016). Rechts: Schlange von Leistungsberechtigten..
Im Haupt-Jobcenter in Frankfurt am Main (2. Oktober 2016). Rechts: Schlange von Leistungsberechtigten…

Ein Auszug aus dem aktuellen Newsletter von Inge Hannemann (Wer den vollen Newsletter (2. Februar 2016) lesen möchte, “blättere” bitte hier weiter…):

“Rechtsvereinfachungen” im SGB II

Die Diskussion um die Gesetzesänderungen im SGB II geht weiter. Die sog. „Rechtsvereinfachungen SGB II“ rücken nun auch im Bundestag näher. So soll am 3. Februar 2016 darüber erneut debattiert werden. Inzwischen gibt es eine neu bekannt gewordene Version vom 2. Dezember 2015 zum „Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung“. Gegenüber dem bisherigen Entwurf vom Oktober 2015 ist ersichtlich, dass die geplante Regelung zur temporären Bedarfsgemeinschaft wieder draußen ist. Inwiefern die neue Version nun tatsächlich diskutiert wird, wird sich im Februar zeigen. Ein Vergleich zu den neu eingefügten Änderungen findet sich hier [Anmerkung: Schade, dass Inge Hannemann die betreffende Unterseite gelöscht hat. Stand 2020-06-05].

Weitere Termine zu den geplanten SGB-II-Änderungen:

  • 03.02.2016 – Kabinett
  • 18.03.2016 – Bundesrat, 1. Durchgang
  • 14.04.2016 – Bundestag, 1. Lesung
  • 09.06.2016 – Bundestag, 2. und 3. Lesung
  • 08.07.2016 – Bundesrat, 2. Durchgang
  • Inkrafttreten – 01.08.2016

Ansonsten ist nur zu sagen, dass die geplanten Änderungen im SGB II, neben wenigen positiven Aspekten, Verschärfungen für die Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten sind. Bundessozialgerichtsurteile werden zum Teil ignoriert oder Urteile vom Bundesverfassungsgericht nicht umgesetzt. Inwiefern tatsächlich eine Erleichterung / Entbürokratisierung für die Mitarbeiter der Jobcenter stattfinden, ist noch zu prüfen. Als Fazit ist nur zu sagen: Die kommenden Veränderungen werden den Sozialstaat auf Kosten der Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten weiter aushöhlen. Von Rechtsvereinfachungen zu sprechen ist nichts als eine Mogelpackung, um die kommenden Verschärfungen und weitere Entrechtungen zu kaschieren. Das derzeitige Sanktionsregime bleibt bestehen.

Widerstand bleibt wichtig und deswegen weise ich auf den bundesweiten Aktionstag am 10. März 2016 im Rahmen des Bündnisses „AufRecht bestehen“ hin. Gerade auf die kommenden Rechtsverschärfungen sollten wir uns lautstark dagegen stellen. Kampagneninformationen finden sich unter www.erwerbslos.de.

Das lokale Bündnis AufRecht bestehen Rhein-Main plant eine Protestaktion am 10. März 2016 in Frankfurt am Main, vermutlich nachmittags. Wer kann, möge sich den Termin freihalten. Hierüber hinaus soll es an einem späteren Tag einen zentralen Aktionstag des bundesweiten Bündnisses AufRecht bestehen geben. Infos folgen…

Link (Der Link führt zu einem Abbild im Internet-Archiv): Aktionstag 10. März 2016 auf der Webseite des bundesweiten Bündnisses

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